Rechtsprechung
OLG Hamburg, 05.06.1969 - 3 U 21/69 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- GRUR 1970, 38
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 19/19
Schadensersatz wegen rechtswidriger öffentlicher Wiedergabe eines geschützten …
Er muss sich darum bemühen, sie in Erfahrung zu bringen und entsprechend recherchieren (so schon: OLG Hamburg GRUR 1970, 38 - Heintje;… Schulze a.a.O. Rn. 18). - OLG Köln, 31.07.2009 - 6 U 52/09
Bearbeitungs- und Zitatrecht bei Bühnenstück
Änderungen sind nur gestattet, wenn sie sich gerade im Hinblick auf den mit der jeweiligen Schrankenregelung verfolgten Zweck als notwendig erweisen (OLG Hamburg GRUR 1970, 38, 39 - Heintje; LG Stuttgart UFITA 23 (1957), 244, 245 - Buchbesprechung).Es ist daher allenfalls zulässig, dass statt in direkter in indirekter Rede zitiert wird (LG Stuttgart UFITA 23 (1957), 244, 245 - Buchbesprechung) oder dass der Satzbau umgestellt wird (OLG Hamburg GRUR 1970, 38, 39 - Heintje).
- OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 20/19 Er muss sich darum bemühen, sie in Erfahrung zu bringen und entsprechend recherchieren (so schon: OLG Hamburg GRUR 1970, 38 - Heintje;… Schulze a.a.O. Rn. 18).
- BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83
Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken
Denn jedenfalls in Ausnahmefällen können sich auch längere Textwiedergaben, die einen wesentlichen Teil des zitierten Werkes ausmachen, noch im Rahmen der Zitierfreiheit halten; so ist in der Rechtsprechung die Wiedergabe der ganzen Strophe eines dreistrophigen Liedes noch als zulässig angesehen worden (vgl. BGHZ 28, 234, 242 [BGH 17.10.1958 - I ZR 180/57] - Verkehrskinderlied; vgl. auch OLG Hamburg GRUR 1970, 38, 40 für die Wiedergabe von sechs Zeilen eines fünfzehn Zeilen umfassenden Liedertextes). - OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 49/99
Urheberrechtsfähigkeit des Werkschaffens eines Autors; Umfang des Zitatrechts
Selbst wenn die in dem Zitat vorgenommenen Veränderungen in Wortwahl, Satzstellung und Redeform den Sinngehalt nicht oder nur am Rande verändern, kann der Autor durchaus berechtigte Einwendungen gegen solche Veränderungen erheben, denn er mag Wert darauf legen, dass sein Text z.B. nicht mit veränderter Vokal- oder Silbenfolge veröffentlicht wird (vgl. hierzu Senat GRUR 1970, 38, 39 - Heintje).